Arbeitslos und Spass dabei? Das war einmal...! Kein Job, Arbeitslosengeld oder gar Arbeitslosenhilfe? Dir ist klar, dass du damit der letzte Aso bist? Um das noch einmal zu verdeutlichen haben die B-Maus (Bundesminister für Arbeit und Soziales) und seine Vasallen das altgediente, damit aber noch lange nicht gerechte Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ins Altpapier geworfen und dafür das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) gebracht.
Hinter dem neuen Namen stecken jedoch auch viele neue Regelungen, die unterm Strich nicht den Zweck verfolgen, den Arbeitslosen einen neuen Job zu verschaffen und in der Zwischenzeit angenehm leben zu können. Eher trägt das SGB III zum weiteren Abbau des Sozialstaates bei. Aus irgendwelchen Gründen wehren sich die sozial Schwachen ja nicht!!! Die Franzosen sind da anscheinend etwas fitter. Hier ist jedenfalls ein kleiner Überblick über das, was es ab 1998 zu beachten gilt, wenn man dem Staat nicht unnötig Geld in den Rachen schmeissen will.
Knete gibt's frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Mensch sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat. Diese Meldung muss spätestens nach 10 Wochen wiederum persönlich erneuert werden, ansonsten wird der Geldhahn umgehend zugedreht, und die Kohle fliesst erst wieder nach einer ganz neuen Arbeitslosmeldung. Eine Ausnahme ist, wenn ihr zum Meldetermin krank seid, gelben Schein dann aber nicht vergessen und sofort nach der Krankheit antanzen. Wenn ihr einen Nebenjob dem Arbeitsamt angezeigt habt, so wird euer Einkommen daraus auf die Leistungen angerechnet. Ihr habt, nach Abzug der sogenannten Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc. unbedingt immer geltend machen!) einen Freibetrag in Höhe von 20% eurer Leistung, mindestens aber 310 DM im Monat. Der den Freibetrag übersteigende Rest des Nebeneinkommens wird bei der nächsten Zahlung des Arbeitsamtes ersatzlos einbehalten. Bisher hat sich unter bestimmten Umständen bei Nebeneinkommen die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldbezuges verlängert, aber auch das gibt es nicht mehr. Überhaupt werden bei dieser Freibetragsregelung mal wieder die "besser Verdienenden" unter den Leistungsempfängern bevorzugt. Ein arbeitsloser Punk mit einer wöchentlichen Leistung von 230,00 DM bekommt bei einem 620 DM - Job satte 310 DM im Monat von der Leistung abgezogen. Ein ehemaliger Geschäftsführer mit einer Leistung von 600,- wöchentlich dagegen nur 100 DM. (20% von 600 x 3 : 13 = 520. 620 - 520 = 100).
Da das Arbeitsamt es sowieso nicht packt, euch einen Job zu vermitteln, wird vom Leistungsempfänger jetzt verlangt, Eigenbemühungen nachzuweisen. Das bedeutet, ihr müsst dem Arbeitsvermittler Bewerbungen, Vorstellungen und sonstige Beweise über euer Bestreben, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen, nachweisen. Wenn er der Meinung ist, dass ihr gar nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus wollt, kann er veranlassen, dass euch die Knete gesperrt wird. Ihr könnt zwar Widerspruch gegen die Aufforderung, entsprechende Nachweise vorzubringen, einlegen, dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h., ihr müsst trotzdem etwas vorbringen, oder der nächste Scheck bleibt aus. Wenn es ganz arg kommt, fordert das Arbeitsamt auch bereits gezahltes Geld wieder zurück. A propos Scheck, hierbei fallen Gebühren von 3-5 Mark pro Zahlung an, welche jetzt die Leistungsempfänger und nicht mehr das Arbeitsamt tragen. Inzwischen kann jedoch fast jeder bei der Post oder der Sparkasse ein Konto bekommen, welches dann halt nicht überzogen werden kann. So, soviel zu dem, was ab sofort auf euch zukommt. Wie lange diese Regelungen gelten werden, bevor es noch schlimmer kommt, kann keiner sagen. Wer von Euch individuelle Probleme mit dem Arbeitsamt hat, der kann mir schreiben (d.h., ans Ox), vielleicht kann ich ja helfen. (Rückporto wäre nett...)
Häktor Hannenfreund
© by Ox-Fanzine - Ausgabe #30 I 1998 und