Nachsendeauftrag der Deutschen Post AG
Immer wieder erreichen uns empörte Mails und Anrufe, dass das Heft nicht angekommen ist, OBWOHL bei Umzug ein kostenpflichtiger Nachsendeauftrag gestellt wurde.
Bitte beachtet deshalb unbedingt diese Erläuterungen:
"Bitte beachten Sie, dass einige Sendungsarten von der Nachsendung ausgeschlossen sind." Das schreibt die Deutsche Post AG auf dieser Seite - https://shop.deutschepost.de/nachsendeservice-beauftragen - versteckt im Kleingedruckten. Und folgt man diesem Link, erscheint ein Pop-up-Fenster, in dem - bürokratisch verklausuliert - das zu lesen ist:
"DEUTSCHLAND: Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind DIALOGPOST ohne Umhüllung und Express-Sendungen. PRESSESENDUNGEN (z.B. Kundenzeitschriften) und POSTVERTRIEBSSTÜCKE (z.B. Tageszeitungen), nachfolgend "PRESSEPOST", sind generell von der Nachsendung ausgeschlossen."Das bedeutet: Ox, Fuze und Kochen ohne Knochen werden ausnahmslos NICHT nachgesendet, auch wenn für die Nachsendung bezahlt wird. Die Hefte werden von der Post als Müll entsorgt.
Wenn dann noch aus Datenschutzgründen im Nachsendeauftrag die Option "Ohne Umzugsmitteilung" ausgewählt wurde, entfällt auch die für uns als Verlag kostenpflichtige Option, dass die Post uns die neue Anschrift weitergeben darf.
DESHALB: Bei Umzug immer rechtzeitig die neue Adresse mitteilen.
Da dieser Sachverhalt außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, haben wir uns angesichts hunderter solcher Fälle und entsprechend hoher Kosten für dieses Vorgehen entschieden:
Gerne senden wir ein wegen Umzug nicht zugestelltes Heft auf Anfrage erneut zu (sofern noch bei uns auf Lager), allerdings kürzen wir dann die Abostaffel um eine Ausgabe. Wir bitte um Verständnis.
Alle Mitteilungen und Nachfragen zu diesem Thema bitte an abo@ox-fanzine.de
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© by - Ausgabe # und 15. Dezember 2021